Terms and Conditions

Terms and Conditions

The following is written in German: 


ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 
No Goodbyes Festival 

Veranstalter:
NoGoodbyes FlexCo 
Löwelstraße 20/5 
1010 Wien, Österreich 
FN 656318 z 
UID ATU82415913 

Geschäftsführer: Laurenz Stolitzka & Moritz Markus 

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  1. Geltungsbereich 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) ergänzen den Vertrag zwischen der NoGoodbyes FlexCo („Veranstalter“) und den Besucher:innen des No Goodbyes Festival („Veranstaltung“). 

Mit dem Erwerb eines Tickets werden diese AGB verbindlich anerkannt.  

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  1. Vertragsabschluss und Ticketvertrieb 

Der Ticketverkauf erfolgt ausschließlich online über Paylogic. 

Der Vertrag kommt mit Bestätigung der Bestellung zustande. 

Der Veranstalter ist berechtigt, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen und wird diesfalls keine Bestellbestätigung versenden. 

Angeboten werden Wochenend Tickets („Weekend“ Tickets) und Tages Tickets („Day Tickets). 

Jeglicher Weiterverkauf ist ohne Zustimmung des Veranstalters untersagt. Der Veranstalter ist berechtigt, Tickets bei Missbrauch zu sperren. 

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  1. Kein Rücktrittsrecht 

Gemäß § 18 Abs 1 Z 10 FAGG besteht kein Widerrufsrecht, da es sich um eine Freizeitdienstleistung mit festgelegtem Termin handelt. 

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  1. Mindestalter 

Der Zutritt ist ausschließlich Personen, die die Vollendung des 18. Lebensjahr durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachweisen, gestattet. 

Ein Verstoß führt zum entschädigungslosen Ausschluss von der Veranstaltung. 

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  1. Zutritt, Hausrecht, Sicherheitsmaßnahmen 

Die Veranstaltung findet teilweise Open Air und teilweise in Indoor-Bereichen statt und umfasst mehrere Bühnen. 

Der Veranstalter übt das uneingeschränkte Hausrecht aus. 

Zutritt kann verweigert oder Personen können ohne Anspruch auf Rückerstattung vom Gelände verwiesen werden, insbesondere bei: 

• Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften 
• Mitführen verbotener Gegenstände 
• aggressivem oder diskriminierendem Verhalten 
• sexueller Belästigung 
• Drogenbesitz oder -konsum 
• erheblicher Alkoholisierung 
• Gefährdung der Sicherheit 

Es gilt eine Zero-Tolerance-Policy gegenüber Gewalt, Belästigung und Diskriminierung. 

Der Veranstalter sowie beauftragte Sicherheitsorgane sind berechtigt, Taschen- und Körperkontrollen durchzuführen. Eine Verweigerung führt zum Ausschluss von der Veranstaltung ohne Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises. 

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  1. Verbotene Gegenstände 

Untersagt sind insbesondere: 

• Waffen und waffenähnliche Gegenstände 
• pyrotechnische Artikel 
• Glasbehälter 
• Drogen oder verbotene Substanzen 
• professionelle Ton- oder Bildaufnahmegeräte 
• sonstige gefährliche Gegenstände 

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  1. Cashless-System 

Auf dem Veranstaltungsgelände wird ein Cashless-System mittels Festivalband eingesetzt. 

Die Abwicklung erfolgt über GET (Global Event Technologies GmbH). 

Es gelten ergänzend die Nutzungsbedingungen von GET. 

Restguthaben können ausschließlich innerhalb der von GET definierten Fristen rückerstattet werden. Nach Ablauf dieser Frist verfällt ein etwaiges Guthaben. 

Der Veranstalter übernimmt keine wie immer geartete Haftung für Schäden, die im Zusammenhang mit der Verwendung des Cashless-Systems entstehen. 

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  1. Absage, Änderungen und Abbruch 

a) Vollständige Absage vor Beginn 
Im Falle einer vollständigen Absage der Veranstaltung vor deren Beginn wird der bezahlte Ticketpreis rückerstattet. 

Service-, System- und Zahlungsgebühren werden nur insoweit rückerstattet, als dies gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. 

b) Line-up- oder Programmänderungen 
Änderungen im Line-up, bei Künstler:innen oder im Zeitplan stellen keinen Rücktrittsgrund dar und berechtigen nicht zur auch nur teilweisen Rückerstattung des Eintrittspreises. 

c) Abbruch nach Beginn 
Wird die Veranstaltung nach Beginn aus Gründen höherer Gewalt, behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises– weder ganz noch anteilig. 

d) Nebenkosten 
Eine Erstattung von Reise-, Unterkunfts-, Verpflegungs- oder sonstigen Nebenkosten ist in jedem Fall ausgeschlossen. 

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  1. Höhere Gewalt 

Als höhere Gewalt gelten insbesondere extreme Wetterbedingungen, behördliche Maßnahmen, Pandemien, Streiks, Sicherheitslagen oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse. 

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  1. . Haftung 

Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. 

Der Veranstalter haftet ausschließlich für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. 

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. 

Ausgeschlossen ist – soweit gesetzlich zulässig – insbesondere die Haftung für: 

• Folgeschäden 
• entgangenen Gewinn 
• Reise- und Unterkunftskosten 
• Verlust oder Diebstahl auf die Veranstaltung mitgebrachter Gegenstände 

Die Haftung für Personenschäden bleibt unberührt. 

Eine Veranstalterhaftpflichtversicherung besteht. 

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  1. . Besondere Gefahrenhinweise 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass: 

• hohe Schallpegel auftreten können 
• Stroboskop- und Lichteffekte eingesetzt werden 
• Gedränge in Bühnenbereichen möglich ist 
• witterungsbedingte Risiken bei Open-Air-Bereichen bestehen 

Besucher:innen sind selbst für geeignete Schutzmaßnahmen verantwortlich. 

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  1. . Bild- und Tonaufnahmen 

Mit Betreten des Geländes erklärt sich der/die Besucher:in damit einverstanden, dass Bild- und Tonaufnahmen erstellt und zeitlich sowie räumlich unbeschränkt für Berichterstattung und Marketingzwecke des Veranstalters verwendet werden dürfen, sofern keine berechtigten Interessen entgegenstehen. 

Auf die einen integrierenden Bestandteil dieser Vereinbarung bildende Datenschutzerklärung auf der Website des Veranstalters (www.nogoodbyesfestival.com) wird verwiesen.

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  1. . Anwendbares Recht und Gerichtsstand 

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen. 

Gerichtsstand ist Wien, sofern das KschG nicht zwingend anderes vorsieht. 

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  1. . Salvatorische Klausel 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.